Holger Geister. Ihr Friedhofsgärtner
Holger Geister. Ihr Friedhofsgärtner
 

Irgendwann trifft es uns alle: Wir müssen uns von einem lieben Menschen verabschieden. Der Weg zum Friedhof nach der Beisetzung bietet Trost und Zwiesprache, wirft aber auch Fragen und Unsicherheiten auf.

"Um was muss ich jetzt kümmern ?"

Genau hier möchten wir Sie unterstützen und unsere Hilfe anbieten und Ihnen eine kurzen Überblick. Geben was nach der Beisetzung notwendig ist.

Erdbeisetzung:

  • Wenn die Blumen und Kränze nicht mehr schön sind entfernen, ausputzen. Bei Reihengräbern werden die Blumen und Kränze durch die Friedhofsverwaltung entfernt, bei Wahlgräber ist der Nutzungsberechtigte dafür verantwortlich.
  • Ca. 6 Wochen nach der Beisetzung kann die Grabanlage vorläufig hergerichtet werden.
  • Im darauf folgenden Jahr ist der Zeitpunkt für die endgültige Grabgestaltung.

Urnenbeisetzungen:

  • Bei Urnenbeisetzungen finden keine Sackungen im Erdreich statt, so das eine endgültige Gestaltung zeitnah nach der Beisetzung erfolgen kann.

Um eine harmonische Grabgestaltung zu erreichen ist es immer schöner, wenn ein mögliches Grabmal bereits geplant oder aufgestellt ist.